SW-SPRACHSERVICE

Übersetzungs- und Dolmetscherservice

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Alllgemeine Geschäftsbedingungen

(lt. Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. )

1. Geltungsbereich

• Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem SW-SPRACHSERVICE und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
• Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den SW-SPRACHSERVICE nur verbindlich, wenn er sie schriftlich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

• Der Auftraggeber hat den SW-SPRACHSERVICE rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem SW-SPRACHSERVICE rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der SW-SPRACHSERVICE eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
• Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber dem SW-SPRACHSERVICE bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung zu stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
• Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten des SW-SPRACHSERVICES.
• Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text oder Bildmaterial und stellt sicher, dass eine Datenverarbeitung erfolgen darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er den SW-SPRACHSERVICE frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

• Der SW-SPRACHSERVICE behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.
• Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.
• Beseitigt der SW-SPRACHSERVICE die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des SW-SPRACHSERVICES auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Haftung

• Der SW-SPRACHSERVICE haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch etwaige Computerausfälle, Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
• Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
• Der Anspruch des Auftraggebers gegen den SW-SPRACHSERVICE auf Ersatz eines nach Nr.5(1)Satz 4 verursachten Schadens wird auf 1.500 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung einer höheren Schadenshaftungsgrenze möglich.
• Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr.5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• Ansprüche des Auftraggebers gegen den SW-SPRACHSERVICE wegen Mängel der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren nach einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung, sofern nicht Arglist vorliegt.

6. Berufsgeheimnis

Der SW-SPRACHSERVICE verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

• Der SW-SPRACHSERVICE ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
• Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der SW-SPRACHSERVICE dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr.6. verpflichten.

8. Vergütung und Grundlage der Berechnung

• Die Rechnungen des SW-SPRACHSERVICE sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
• Der SW-SPRACHSERVICE hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der SW-SPRACHSERVICE kann einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung verlangen.
• Dolmetscherleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Als Mindesthonorar wird ein Stundenhonorar berechnet. Angefangene Stunden gelten als ganze Stunden. Fahrzeiten werden mit ganzem Stundensatz zzgl. Fahrtkosten und gegebenenfalls Spesen berechnet. Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten, wie z. B. Postgebühren hinzu.
• Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart worden, so gilt eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
• Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

• Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des SW-SPRACHSERVICES.
• Der SW-SPRACHSERVICE behält sich ein entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht und Vertragskündigung

• Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrages darauf beruht, dass der SW-SPRACHSERVICE die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der SW-SPRACHSERVICE mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
• Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dahin geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten eine angemessene Verdienstausfallentschädigung für die bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetscherleistungen zu zahlen, welche folgende Höhe erreichen:
* Kündigungen bis 14 Tage vor Beginn des Einsatzes — kostenfrei;
* bis 7 Tage vor Beginn des Einsatzes — 25% des Auftragswertes;
* bis 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes — 50% des Auftragswertes;
* weniger als 2 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes — 100% des Auftragswertes.
* Außerdem hat der SW-SPRACHSERVICE Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten (beispielsweise gebuchte Flüge, Bahntickets).

11. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.